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	<title>Oberlahn-Express &#187; Leseranwalt</title>
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	<description>Das Magazin für die Oberlahn-Region rund um Weilburg</description>
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		<title>Rechtsirrtümer zum Schulanfang – was Lehrer dürfen und was Schüler wissen sollten</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 11:17:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein neues Schuljahr beginnt! Doch welche Rechte und Pflichten gelten im Schulalltag? Vor allem in Streitfällen zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und der Schule herrscht häufig Unklarheit. „Wichtig ist hierbei, dass Schulrecht Ländersache ist“,]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_11552" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/08/schule-lehrer-klasse-rechtslage.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-11552" title="Rechtsirrtümer zum Schulanfang – was Lehrer dürfen und was Schüler wissen sollten - Symbolfoto" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/08/schule-lehrer-klasse-rechtslage-150x85.jpg" alt="Rechtsirrtümer zum Schulanfang – was Lehrer dürfen und was Schüler wissen sollten - Symbolfoto" width="150" height="85" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtsirrtümer zum Schulanfang – was Lehrer dürfen und was Schüler wissen sollten - Symbolfoto</p></div>
<p style="text-align: justify;">Ein neues Schuljahr beginnt! Doch welche Rechte und Pflichten gelten im Schulalltag? Vor allem in Streitfällen zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und der Schule herrscht häufig Unklarheit. „Wichtig ist hierbei, dass Schulrecht Ländersache ist“, sagt Dr. Alexander Wandscher, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „In den Bundesländern können also unterschiedliche Regelungen gelten.“ Dennoch seien einige Punkte bundesweit ähnlich geregelt. Der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Kanzlei Wandscher &amp; Partner in Oldenburg räumt mit gängigen Rechtsirrtümern auf.</p>
<h3>Irrtum 1: Handyverbot – Lehrer dürfen Schülern nicht das Handy abnehmen</h3>
<p style="text-align: justify;">Achtung! Ein Schüler hat das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung und Handlungsfreiheit. Stört er jedoch mit dem Handy den Unterricht, darf der Lehrer Maßnahmen ergreifen, um die Ordnung wiederherzustellen. In diesem Fall darf er das Handy gegebenenfalls sogar vorübergehend einkassieren. Ein allgemeines Handyverbot an Schulen ist hingegen unrechtmäßig. Wird jedoch durch den Gebrauch gegen Gesetz, Sitte und Moral verstoßen, darf der Lehrer die Nutzung untersagen.</p>
<h3>Irrtum 2: Ohne Fahrkarte im Schulbus? Bitte aussteigen!</h3>
<p style="text-align: justify;">Wer kennt das nicht: Das Kind hat die Dauerfahrkarte vergessen und wird auf dem Schulweg in Bus oder Bahn kontrolliert. Droht der Rauswurf? Für Kinder bis zu 18 Jahren gilt: Der Schulträger hat die Pflicht zur Beförderung. Minderjährige dürfen darüber hinaus nicht der öffentlichen Verkehrsmittel verwiesen werden. „‚Schwarzfahren’ ganz ohne Fahrschein ist hingegen eine Straftat, die mit Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, warnt der ROLAND-Partneranwalt.</p>
<h3>Irrtum 3: Ich kann mein Kind jederzeit von der Schule nehmen und an einer anderen anmelden</h3>
<p>Falsch! In den meisten Bundesländern gilt die Wahlfreiheit grundsätzlich nur für die Schulform. Örtlich ist der Schüler an den jeweiligen Schulbezirk gebunden, und ein Schulwechsel ist nur in außergewöhnlichen Härtefällen möglich – etwa bei extremem Mobbing, gravierenden Problemen mit einem Lehrer oder aus pädagogischen Gründen. „Für den schulinternen Wechsel in die Parallelklasse existiert hingegen keine gesetzliche Vorgabe, hier entscheidet allein die Schule“, so Dr. Alexander Wandscher.</p>
<h3>Irrtum 4: Bußgeld beim „Schwänzen“ – das ist nicht rechtens!</h3>
<p style="text-align: justify;">Hier ist Vorsicht geboten: Fehlt ein Schüler unentschuldigt wenige Tage, ist ein Bußgeld als Ordnungsmaßnahme unzulässig. Hier drohen dem Schüler stattdessen Erziehungsmaßnahmen wie Nachholen des versäumten Unterrichts – aber nur nach Vorankündigung – oder ein Klassenbucheintrag. „Generell muss die Schule angemessen handeln: Helfen erzieherische Maßnahmen nicht, darf zu Ordnungsmaßnahmen gegriffen werden. Dies kann je nach Fallhärte einen Verweis, die Überweisung in die Parallelklasse, den Ausschluss vom Unterricht für die Dauer von bis zu drei Monaten oder die Verweisung von allen Schulen bedeuten“, sagt Dr. Alexander Wandscher. Gegen die Erziehungsberechtigten kann aber bei Vernachlässigung ihrer elterlichen Pflichten ein Bußgeld erhoben werden.</p>
<h3>Irrtum 5: Die Schule muss für alle Schulmittel aufkommen</h3>
<p style="text-align: justify;">Richtig ist, dass in den meisten Bundesländern die Schulmittelfreiheit gilt, nach der Sachmittel, wie etwa Bücher, kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nach Fall muss die Anschaffung von Lehrmaterial aber auch durch die Eltern erfolgen. Hier ist die Angemessenheit der Kosten maßgeblich. „Die erbetene Summe muss mit dem im freien Handel üblichen Preis vergleichbar sein oder mit den an anderen Schulen anfallenden Kosten“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Bei der Klassenfahrt gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für die Kosten. Länder und Gemeinden können jedoch Zuschüsse gewähren, die an soziale Komponenten geknüpft sind.</p>
<h3>Irrtum 6: Mehr als fünf Prozent Vertretungsunterricht im Schuljahr sind unzulässig</h3>
<p style="text-align: justify;">Fällt der Lehrer aus, mangelt es häufig an qualifiziertem Ersatzpersonal – zum Ärger vieler Eltern. Allerdings existiert für diesen Fall bundesweit keine klare gesetzliche Regelung. Zwar haben die Schüler einen Anspruch auf Bildung, personelle Engpässe seitens der Schule können jedoch grundsätzlich juristisch nicht angefochten werden. „Auch hier handelt es sich um eine Abwägung von Schülerrecht und der Leistungsfähigkeit der Schule. Die Schule darf jedoch nicht dauerhaft hinter der Personalkapazität anderer vergleichbarer Schulen zurückbleiben“, so Dr. Alexander Wandscher.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob Schulwechsel, Kosten, Aufsichtspflichten oder Bildungsangebot – beim Recht auf Bildung gibt es häufig nur Ermessensgrenzen. „Wer hier in Konflikt mit der Schule gerät, sollte sich über das im jeweiligen Bundesland geltende Schulrecht informieren und juristischen Rat einholen“, rät Dr. Alexander Wandscher.</p>
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<pre>Quelle: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG</pre>
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		<title>Mietrecht: Hohe Temperaturen steigern Konflikte</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 10:20:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Top]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom Grillen im Wohnzimmer bis zum Sex auf dem Balkon – Was Sie dürfen und was nicht. - Die warmen Sommermonate sind vielerorts nachbarschaftliche Hauptkampfzeit. 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_11174" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/07/balkon-mietrecht-ratgeber-party-grillen.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-11174" title="Mietrecht: Hohe Temperaturen steigern Konflikte" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/07/balkon-mietrecht-ratgeber-party-grillen-150x85.jpg" alt="Mietrecht: Hohe Temperaturen steigern Konflikte" width="150" height="85" /></a><p class="wp-caption-text">Mietrecht: Hohe Temperaturen steigern Konflikte</p></div>
<h3>Vom Grillen im Wohnzimmer bis zum Sex auf dem Balkon – Was Sie dürfen und was nicht</h3>
<p style="text-align: justify;">Die warmen Sommermonate sind vielerorts nachbarschaftliche Hauptkampfzeit. Mit den Temperaturen steigt auch das Konfliktpotential. Besonders streitintensive Gebiete sind die Balkone der Republik. „Gehört ein Balkon zur Wohnung, ist dieser rechtlich gesehen wie ein zusätzliches Zimmer anzusehen. Der Mieter darf also auf seinem Balkon nur das machen, was die Rechte seiner Nachbarn nicht verletzt“, so Marco Behnke, Vertriebsleiter von <a title="www.myimmo.de" href="http://www.myimmo.de" target="_blank">www.myimmo.de</a>.</p>
<h3>Ein besonders beliebter Volkssport auf „Balkonien“ ist das Grillen:</h3>
<p style="text-align: justify;">Eigentlich darf auf dem wohnungseigenen Freisitz gegrillt werden, wenn „nicht die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird“. (LG München, Az.: 15 S22735/03). In diesem Fall einmal im Monat in der Zeit von April bis September, solange es nicht anderes festgelegt ist. Die Nachtruhe macht dem Grillvergnügen jedoch irgendwann ein Ende. So muss ab 22 Uhr die Glut gelöscht werden und das letzte Stück Fleisch seinen Weg vom Rost auf den Teller gefunden haben (OLG Oldenburg, Az.: 13 U 53/02). Aber Achtung! Der Vermieter kann auch ein generelles Grillverbot verhängen &#8211; hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Holzkohle- oder Elektrogrill handelt (LG Essen, Az.: 10 S 437/01; OLG Zweibrücken, Az.: 3 W 50/93). Dies ist dann auch bindend. Allerdings: Wird der Elektrogrill direkt an der Balkontüre in der Wohnung aufgestellt – kann auch der mäkeligste Vermieter dem zahlenden Mieter nicht ans Fleisch.</p>
<h3>Im Sommer geht’s vielen aber nicht nur ums Grillfleisch…</h3>
<p style="text-align: justify;">Wenn die Sonne vom Himmel „knallt“, fallen Hemmungen und Hüllen. Sonnt sich ein Mieter oder Mieterin nackt auf dem Balkon, so darf er das. Auch wenn sich Mieter beim Vermieter beschweren und dieser der Freikörperkultur durch Kündigung einen Riegel vorschieben will (AG Merzig, Az.: 23 C 1282/04). Körperliche Zuwendungen, sprich Sex, sind dagegen verboten. In diesem Fall kann sich nicht nur der Nachbar wehren. Auch der Vermieter kann wegen Störung des Hausfriedens den „umtriebigen“ Mieter abmahnen (AG Bonn, Az.: U8 C 209/05). So schön es auch sein mag, gehen Sie lieber rein. In seinen eigenen vier Wänden sollte man auch bleiben, wenn „Mann“ vor hat, nackt um den Häuserblock zu joggen. „Nach § 183 StGB kann es den männlichen Nackedei wegen exhibitionistische Handlungen für bis zu einen Jahr hinter Gitter bringen“, so der Leipziger Anwalt Andreas Kretschmer. Auch Socken und Turnschuhe an den Füßen machen es nicht besser (VWGH BAWÜ, Az.: 1 S 972/02).</p>
<h3>Für viele heißt es nach dem Grillen oder dem Schäferstündchen – abkühlen unter der Dusche.</h3>
<p style="text-align: justify;">Im Sommer ist das bei den Deutschen besonders beliebt. Bis nach 22 Uhr ist es übrigens erlaubt – im Gegensatz zu so manchem Treppenhausgetratsch von Else Kling &amp; Co. Nachbarn und Vermieter können nichts gegen das nächtliche Duschen machen (LG Köln, Az.: 1 S 304/96). Aber bitte nicht länger als 30 Minuten (OLG Düsseldorf, Az: 5 Ss 411/90). Wer nach oder vor dem Duschen mal dringend aufs Klo muss: Für das „starke Geschlecht“ gibt es auch hier eine frohe Botschaft: Männer dürfen beim „Wasser lassen“ stehen, auch wenn Nachbarn das Plätschern mitbekommen. Auch das ist nämlich eine Begleiterscheinung von heißen Tagen. Bier treibt bekanntlich besonders stark (AG Wuppertal, AZ: 34 C 262/96).</p>
<h3>Am meisten Theater gibt es aber häufig um den wirklichen Lärm in lauen Sommernächten.</h3>
<p style="text-align: justify;">Selbst schwülstig-schunkelige laute Garten- oder Balkonfeste müssen Nachbarn leider über sich ergehen lassen. Nach 22 Uhr sollte die Partygemeinde jedoch drinnen weiter feiern (LG Frankfurt/ Main, Az.: 2/21 O 424/88). Wenn nicht, kommt meistens die Polizei. Rückt sie dreimal an, darf der Polizist spätestens beim dritten Mal den Stecker ziehen. Wer Pech hat, für den gibt’s noch eine Anzeige wegen Lärmbelästigung. Nach den Landes-Immissionsschutzgesetzen der deutschen Bundesländer ist beispielsweise dauerhaftes „Radiogedudel“ unzulässig, wenn die Geräusche für den Nachbarn noch deutlich wahrnehmbar sind (BayObL, Az.: 25 U 1838/91). In Berlin heißt es deshalb ganz klar: „Von 22 bis 6 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann (Paragraph 3).“</p>
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		<title>Ihr Recht als Mieter / Abzocke bei den Nebenkosten</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jun 2010 10:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>

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		<description><![CDATA[Jede Zweite Betriebskostenabrechnung ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes falsch. "Die Vermieter versuchen mit allen möglichen Mitteln zu tricksen", weiß Mirco Theiner, Geschäftsführer des Deutschen Mieterschutzbundes Nordrhein-Westfalen. "Es gebe tatsächlich Vermieter, die ihre privaten Versicherungen, wie beispielsweise ihre Rechtsschutz- oder ihre Haftpflichtversicherung auf die Mieter abwälzen wollen. Das sei absurd."]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_10456" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/06/miete-abrechnung-abzocke-geld-de.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-10456" title="Ihr Recht als Mieter / Abzocke bei den Nebenkosten - Foto: www.geld.de" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/06/miete-abrechnung-abzocke-geld-de-150x85.jpg" alt="Ihr Recht als Mieter / Abzocke bei den Nebenkosten - Foto: www.geld.de" width="150" height="85" /></a><p class="wp-caption-text">Ihr Recht als Mieter / Abzocke bei den Nebenkosten - Foto: www.geld.de</p></div>
<h3>Jede Zweite Abrechnung ist falsch</h3>
<p style="text-align: justify;">Jede Zweite Betriebskostenabrechnung ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes falsch. &#8220;Die Vermieter versuchen mit allen möglichen Mitteln zu tricksen&#8221;, weiß Mirco Theiner, Geschäftsführer des Deutschen Mieterschutzbundes Nordrhein-Westfalen. &#8220;Es gebe tatsächlich Vermieter, die ihre privaten Versicherungen, wie beispielsweise ihre Rechtsschutz- oder ihre Haftpflichtversicherung auf die Mieter abwälzen wollen. Das sei absurd.&#8221;</p>
<h3>Abrechnung ganz genau prüfen</h3>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Immer wieder würden formelle Fehler gemacht, sagt Theiner. So würden die Gesamtkosten für das komplette Haus oft unterschlagen, lediglich die Einzelabrechnung des Mieters sei ausgewiesen&#8221;. Oft werden auf den Betriebskostenabrechnungen auch Hausmeistertätigkeiten gelistet, die niemals erledigt worden sind. So wurde schon das Mähen eines Rasens berechnet, obwohl es am Haus überhaupt kein Fleckchen Wiese gab. &#8220;In solchen Fällen sollten sich die Mieter zusammen schließen und gemeinsam dagegen vorgehen&#8221;, rät Mirco Theiner. Aufpassen heißt es auch, wenn im Haus eine Wohnung leer steht. In diesem Fall kommt der Vermieter allein für die Nebenkosten der Wohnung auf. Große Unterschiede gibt es bei den Wartungs- und Reparaturkosten: Während Mieter für Wartungskosten mit Recht in vollem Umfang zur Kasse gebeten werden, sind sämtliche Reparaturen ausschließlich Sache des Vermieters. Ein Beispiel: Ist der Aufzug im Haus kaputt, muss der Vermieter die Kosten übernehmen, da es seine Pflicht ist, sein Haus instand zu halten. An der halbjährlichen Wartung des Fahrstuhls hingegen müssen sich alle im Haus finanziell beteiligen.</p>
<h3>Heizkosten sind Verbraucherabhängig</h3>
<p style="text-align: justify;">Die Heizkosten werden abgelesen und müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Meint ein Mieter, dass er extrem viel heizen muss, weil das Haus schlecht gedämmt ist, hat er Pech. &#8220;Der Vermieter sei nicht verpflichtet, für eine entsprechende Dämmung zu sorgen. Zumindest dann nicht, wenn es sich um ein Altbau handle&#8221;, sagte Mirco Theiner. Bei undichten Fenstern sieht das alles wieder anders aus. Das wiederrum gehört zur Instandsetzung, verantwortlich ist der Vermieter.</p>
<h3>Einen Fachmann</h3>
<p style="text-align: justify;">zu Rate ziehen Betriebskostenabrechnungen sind ein Buch mit sieben Siegeln. Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, kommt an einem Spezialisten nicht vorbei. Das Vergleichsportal geld.de empfiehlt, die Betriebskostennebenabrechnung generell prüfen lassen. Auch dann, wenn unterm Strich ein Guthaben steht. &#8220;Denn meist sei es so, dass die monatlichen Vorauszahlungen einfach zu hoch angesetzt wurden, meint Mirco Theiner. Ratsam sei, alle finanziellen Forderungen des Vermieters zunächst unter Vorbehalt zu begleichen&#8221;. Und was viele Mieter nicht wissen: Sie können ein Jahr, nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung, ihren Einwand gegen diesen Abrechnungsbescheid erheben.</p>
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<pre>Quelle: Finanz-Infodienst</pre>
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		</item>
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		<title>BGH: Urteil gegen Leichtathletiktrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig</title>
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		<pubDate>Fri, 21 May 2010 11:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht München II (7 JKls 24 Js 39202/08) hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 215 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_6521" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/05/gericht-hammer-bgh-richter.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-6521  " title="BGH: Urteil gegen Leichtathletiktrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig - Symbolfoto" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/05/gericht-hammer-bgh-richter-150x85.jpg" alt="BGH: Urteil gegen Leichtathletiktrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig - Symbolfoto" width="150" height="85" /></a><p class="wp-caption-text">BGH: Urteil gegen Leichtathletiktrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig - Symbolfoto</p></div>
<p style="text-align: justify;"><em>Karlsruhe</em>. &#8211; Das Landgericht München II (7 JKls 24 Js 39202/08) hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 215 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Außerdem hat es die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach den Feststellungen des Landgerichts war der geständige Angeklagte viele Jahre lang als Leichtathletiktrainer unter anderem auch für den Bayerischen und den Deutschen Leichtathletikverband tätig. Zwischen Herbst 1990 und Juli 2008 missbrauchte der Angeklagte mehrere Kinder – eines der Opfer war bei Beginn der Tathandlungen acht Jahre alt – und Jugendliche, die zu seinen Trainingsgruppen gehörten. Dabei kam es unter anderem mehrfach auch zu Oral- und Analverkehr bis zum Samenerguss. Die geschädigten Kinder und Jugendlichen ließen die sexuellen Handlungen des Angeklagten über sich ergehen, weil dieser ihr Trainer war und weil sie bei einer Weigerung Konsequenzen für ihr sportliches Fortkommen fürchteten.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht hat den Angeklagten für voll schuldfähig erachtet. Aus der Störung seiner sexuellen Präferenz ergab sich für die sachverständig beratene Kammer auch angesichts der Tatausführung, bei der der Angeklagte bewusst das Abhängigkeitsverhältnis zu seinen Schülern ausnutzte, keine Einschränkung seiner Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. Das Landgericht ist aufgrund des Sachverständigengutachtens zudem zu dem Ergebnis gekommen, dass bei dem Angeklagten die Gefahr besteht, dass er auch nach der Haftverbüßung aufgrund seiner Neigungen immer wieder mit Sexualstraftaten an Kindern oder Schutzbefohlenen straffällig wird. Es hat deshalb neben der Gesamtfreiheitsstrafe auch die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts München II ist damit rechtskräftig.</p>
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</script></p>
<pre>Quelle: BGH,
Beschluss vom 11. Mai 2010 – 1 StR 188/10,
Landgericht München II – Urteil vom 19. August 2009 – 7 JKls 24 Js 39202/08</pre>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtstipp: Überdimensionierte Wasserzähler müssen ausgetauscht werden</title>
		<link>http://www.oberlahn-express.de/2010/04/rechtstipp-ueberdimensionierte-wasserzaehler-muessen-ausgetauscht-werden/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 14:28:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.oberlahn-express.de/?p=5165</guid>
		<description><![CDATA[Wasserversorger müssen überdimensionierte Zähler austauschen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Demnach kann ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse der Kunden gezwungen sein, ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_5194" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/04/wasseruhr-wasser-ablesen.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-5194" title="Rechtstipp: Überdimensionierte Wasserzähler müssen ausgetauscht werden - Symbolfoto" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/04/wasseruhr-wasser-ablesen-150x85.jpg" alt="Rechtstipp: Überdimensionierte Wasserzähler müssen ausgetauscht werden - Symbolfoto" width="150" height="85" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtstipp: Überdimensionierte Wasserzähler müssen ausgetauscht werden - Symbolfoto</p></div>
<p style="text-align: justify;"><em>Karlsruhe (ddp.djn)</em>. &#8211; Wasserversorger müssen überdimensionierte Zähler austauschen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Demnach kann ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse der Kunden gezwungen sein, Wasserzähler auszutauschen, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und die Kunden ein beachtenswertes Interesse am Austausch der Wasserzähler haben.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Leipziger Fall musste eine Wohnungseigentümergemeinschaft 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 6,0 Kubikmeter pro Stunde installiert waren statt Zähler mit einer Größe von 2,5 Kubikmeter pro Stunde. Der Kunde habe ein beachtenswertes Interesse am Austausch des Zählers, weil seine Kostenbelastung von der Dimensionierung des Wasserzählers abhängt, so die Richter.</p>
<p>(AZ: VIII ZR 97/09)<br />
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<pre>Quelle: ddp.djn/kaf/mwo</pre>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH stärkt Schuldnerrechte: Für Arbeit nötiges Auto ist unpfändbar</title>
		<link>http://www.oberlahn-express.de/2010/02/bgh-staerkt-schuldnerrechte-fuer-arbeit-noetiges-auto-ist-unpfaendbar/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 14:42:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Schuldnern bei einer Zwangsvollstreckung gestärkt. Ein Auto, das der Ehepartner des Schuldners für die Fahrten zu seinem Arbeitsplatz braucht, sei unpfändbar, entschied der BGH in Karlsruhe. Durch eine Pfändung des Fahrzeugs wäre die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie gefährdet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3219" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/02/auto-pfand-schulden-frau.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-3219" title="BGH stärkt Schuldnerrechte: Für Arbeit nötiges Auto ist unpfändbar" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2010/02/auto-pfand-schulden-frau-150x85.jpg" alt="BGH stärkt Schuldnerrechte: Für Arbeit nötiges Auto ist unpfändbar" width="150" height="85" /></a><p class="wp-caption-text">BGH stärkt Schuldnerrechte: Für Arbeit nötiges Auto ist unpfändbar</p></div>
<p style="text-align: justify;"><em>Karlsruhe (ddp.djn)</em>. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Schuldnern bei einer Zwangsvollstreckung gestärkt. Ein Auto, das der Ehepartner des Schuldners für die Fahrten zu seinem Arbeitsplatz braucht, sei unpfändbar, entschied der BGH in Karlsruhe. Durch eine Pfändung des Fahrzeugs wäre die wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie gefährdet. Welcher Ehepartner das Auto für seine Erwerbstätigkeit benötige, sei nicht entscheidend, hieß es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.</p>
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<p style="text-align: justify;">Im vorliegenden Fall aus Thüringen steht die Schuldnerin mit rund 2460 Euro bei der Gläubigerin in der Kreide. Die Schuldnerin ist erwerbsunfähig und bezieht nur eine kleine Rente. Ihr Ehemann, mit dem sie drei Kinder hat, fährt mit einem Pkw zur Arbeit, der auf seine Frau zugelassen ist. Die Gläubigerin hatte nun verlangt, dass dieses Auto gepfändet wird, was die Gerichtsvollzieherin ablehnte. Vor dem Amtsgericht Nordhausen und dem Landgericht Mühlhausen blieb die Gläubigerin ohne Erfolg. Ihre Rechtsbeschwerde scheiterte nun beim BGH.</p>
<p style="text-align: justify;">Der 7. Zivilsenat entschied unter Berufung auf die Zivilprozessordnung, dass auch diejenigen Gegenstände unpfändbar sind, die der Ehepartner des Schuldners für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt. Das Auto sei für die Beförderung allerdings dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise öffentliche Verkehrsmittel benutzen könne. Das sei hier wegen der ungünstigen Verkehrsanbindung im ländlich geprägten Gebiet jedoch nicht der Fall.</p>
<p style="text-align: justify;">(AZ: VII ZB 16/09 &#8211; Beschluss vom 28. Januar 2010)</p>
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<pre>Quelle: ddp/dmu/mbr</pre>
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		</item>
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		<title>Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts &#8211; Die Abmahn-Industrie macht Kasse</title>
		<link>http://www.oberlahn-express.de/2009/12/neue-dimensionen-beim-missbrauch-des-urheberrechts-die-abmahn-industrie-macht-kasse/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 22:30:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Top]]></category>
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		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ist hierzulande zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten für geringfügige Rechtsverstöße ab, die Wurzel des Übels bleibt aber bestehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2317" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/12/ct-magazin-cover-12-2009.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-2317" title="Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts - Die Abmahn-Industrie macht Kasse" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/12/ct-magazin-cover-12-2009-150x150.jpg" alt="Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts - Die Abmahn-Industrie macht Kasse" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts - Die Abmahn-Industrie macht Kasse</p></div>
<p style="text-align: justify;"><em>Hannover (ots)</em> &#8211; Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ist hierzulande zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten für geringfügige Rechtsverstöße ab, die Wurzel des Übels bleibt aber bestehen. Begünstigt werden derlei Auswüchse vom deutschen Gesetzgeber, hat das Computermagazin c&#8217;t in der aktuellen Ausgabe 1/10 festgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Verstöße gegen das Urheberrecht lassen sich im Internet automatisiert feststellen, angebliche Täter in gerichtlichen Massenverfahren schnell ermitteln. Jüngst etwa genehmigte ein Kölner Gericht die Abfrage von rund 11.000 Kundennamen bei einem Provider auf einen Schlag. Dutzende Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern spezialisiert. Dabei stützen sie sich auf Ermittlungen von externen Dienstleistern. Geheime Vertragswerke sichern, dass Anwälte, Privatermittler und Rechteinhaber von den Einnahmen profitieren. Die neu entstandene Branche wirbt sogar damit, die Verfolgung vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen könne einem Rechteinhaber höhere Umsätze bescheren als der reguläre Verkauf seiner Produkte. Immerhin soll jeder Verdächtige 400 bis 600 Euro Gebühren und Schadensersatz bezahlen. Angesichts zehntausender Abmahnungen erzielt die Abmahnindustrie also enorme Umsätze.</p>
<p style="text-align: justify;"><iframe scrolling="no" frameBorder="0" src="http://rcm-de.amazon.de/e/cm?t=oex-21&amp;o=3&amp;p=8&amp;l=as1&amp;ASINs=B00006LQ1A&amp;fc1=000000&amp;IS2=1&amp;lt1=_blank&amp;lc1=0000FF&amp;bc1=transparent&amp;bg1=transparent&amp;f=ifr" marginheight="0" marginwidth="0" style="float:right; width:120px; margin-left:10px; height:240px; background-color:#FFFFFF; border:1px solid #000000;"></iframe>  Laut c&#8217;t mehren sich die Anzeichen, dass die Rechtevertreter dabei gesetzliche Vorgaben selbst nicht so genau nehmen. Konkret fordern Rechtsanwälte Gebühren ein, ohne nachgewiesen zu haben, dass diese auch entstanden sind. Sollten Nachweise weiterhin ausbleiben, steht der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum. Außerdem sei die Rolle der Privatermittler unklar, gab Rechtsanwalt und Standesrechtsexperte Dr. Volker Römermann im Interview mit c&#8217;t  zu bedenken. Sie bewegen sich mit ihren Recherchen im juristischen Umfeld, derlei Leistungen könne man als Rechtsdienstleistung sehen, die aber Nichtjuristen verboten sei.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Diesem Treiben am Rande der Legalität leistete der Gesetzgeber sogar Vorschub&#8221;, erläutert c&#8217;t-Redakteur Holger Bleich. Die massenhafte Provider-Abfrage von verdächtigten Kunden wurde massiv erleichtert. Die gleichzeitig eingeführte Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro greift wegen des schwammigen Gesetzestextes in der Praxis nicht. &#8220;Zurzeit muss bei den Bürgern zwangsläufig der Eindruck entstehen, skrupellosen Beutelschneidern gegenüberzustehen&#8221;, resümiert c&#8217;t-Experte Holger Bleich. &#8220;Wie aber soll in einem solchen Klima ein Unrechtsbewusstsein für die illegale Weitergabe von geschützten Werken entstehen?&#8221;</p>
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<pre>Quelle: Heise Medien Gruppe</pre>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft</title>
		<link>http://www.oberlahn-express.de/2009/12/erbrechtsreform-tritt-am-1-januar-2010-in-kraft/</link>
		<comments>http://www.oberlahn-express.de/2009/12/erbrechtsreform-tritt-am-1-januar-2010-in-kraft/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:49:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Unternehmen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 1. Januar 2010 tritt die Reform des Erbrechts in Kraft. "Verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen eine Änderung zu den sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen", erklärt Udo Monreal, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2207" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/12/stift-vertrag-unterschrift.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-2207" title="Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/12/stift-vertrag-unterschrift-150x150.jpg" alt="Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft</p></div>
<p style="text-align: justify;"><em>Hamburg (ots)</em> &#8211; Am 1. Januar 2010 tritt die Reform des Erbrechts in Kraft. &#8220;Verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen eine Änderung zu den sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen&#8221;, erklärt Udo Monreal, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. Der Gesetzgeber hält auch in Zukunft an dem Grundsatz fest, dass nahe Angehörige einen Anspruch auf Beteiligung am Nachlass haben und zwar auch dann, wenn der Erblasser diesen Personen eigentlich nichts oder nur einen geringen Teil von seinem Vermögen zuwenden möchte. Über das sogenannte Pflichtteilsrecht steht diesen Personen die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils zu. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unter Umständen auch die Eltern des Verstorbenen.</p>
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</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Um Pflichtteilsansprüche von unliebsamen Angehörigen zu mindern, kann es sinnvoll sein, den Wert des späteren Nachlasses schon zu Lebzeiten durch eine vorweggenommene Erbfolge zu mindern&#8221;, erklärt Monreal. Die Motive hierfür können sehr unterschiedlich sein, beispielsweise die Bevorzugung eines Kindes, weil sich dieses im Gegensatz zu seinen Geschwistern um die Eltern sorgt, der drohende Sozialhilferegress, weil ein Kind arbeitslos geworden ist, oder schlicht, weil die Familienverhältnisse zerrüttet sind. Bislang stellte sich allerdings das Problem, dass Schenkungen zu Lebzeiten, z.B. an die treusorgende Tochter, dem Nachlass wieder zugerechnet wurden, wenn zwischen der Schenkung und dem Eintritt des Erbfalls nicht wenigstens zehn Jahre vergangen waren. Dies führte gerade bei älteren Menschen dazu, dass die von ihnen vorgenommene Vermögensübertragung nicht zu einer Minderung der Pflichtteilsansprüche führte. Das galt bislang selbst dann, wenn der Übertragende nur einen Tag vor Ablauf der 10 Jahre verstarb. Zukünftig finden lebzeitige Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils nur noch zeitanteilig Berücksichtigung. Für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, reduziert sich der zu berücksichtigende Wert der Schenkung um 1/10. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird somit künftig voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch mit 9/10, im dritten Jahr mit 8/10, usw. &#8220;Hierdurch sind die vorweggenommene Erbfolge oder sonstige lebzeitige Vermögensübertragungen auch für ältere Menschen wieder ein geeignetes Mittel, um Pflichtteilsansprüche zu mindern&#8221;, so Monreal.</p>
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<p style="text-align: justify;">Eine weitere wesentliche Neuregelung betrifft die Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen. &#8220;Solche verjähren bislang nach dreißig Jahren, in Zukunft aber bereits nach drei Jahren&#8221;, warnt Monreal. Die Gefahr einer Verjährung etwa von Vermächtnisansprüchen wegen einer unklaren Rechtslage nach dem Erbfall kann durch ein eindeutig formuliertes Testament begegnet werden. Ein Testament kann grundsätzlich privatschriftlich verfasst werden. Dies setzt aber voraus, dass der Erblasser sowohl mit den strengen Formvorschriften für ein solches Testament als auch mit den erbrechtlichen Feinheiten vertraut ist. Welcher juristische Laie kennt aber beispielsweise den Unterschied zwischen &#8220;Vererben&#8221; und &#8220;Vermachen&#8221; oder zwischen &#8220;Nacherbschaft&#8221; und &#8220;Schlusserbschaft&#8221;? Wer weiß um die Bindungswirkung eines sog. &#8220;Berliner Testaments&#8221;? Die Erfahrung lehrt, dass privatschriftliche Testamente nicht selten unter den Hinterbliebenen zu Streit führen und die Nachlassgerichte vor erhebliche Auslegungsschwierigkeiten stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dezember 2009: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der Landesnotarkammer Koblenz durch den eines Notars einer anderen Kammer ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Herrn Dr. Rainer Regler von der Landesnotarkammer Bayern, Herrn Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen Notarkammer, Herrn Daniel Wassmann von der Notarkammer Pfalz, Herrn Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer sowie Herrn Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.</p>
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<pre>Quelle: <a title="www.notar-recht.de" href="http://www.notar-recht.de" target="_blank">www.notar-recht.de</a></pre>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtliche Probleme bei Reise und Urlaub</title>
		<link>http://www.oberlahn-express.de/2009/08/rechtliche-probleme-bei-reise-und-urlaub/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 14:05:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Leseranwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Reisen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausflugstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlahn]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlahn-Express]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Reise]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.oberlahn-express.de/?p=1445</guid>
		<description><![CDATA[Es ist wieder soweit, die Sommerferien haben begonnen, viele Menschen in der Oberlahn-Region wollen sich im Urlaub entspannen und erholen. Leider entstehen dann auch Ärger und Frust, wenn die Reise-, bzw. Urlaubserwartungen nicht erfüllt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1446" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/11/sommer-chaos-urlaub-reiserecht.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1446" title="Rechtliche Probleme bei Reise und Urlaub" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/11/sommer-chaos-urlaub-reiserecht-150x150.jpg" alt="Rechtliche Probleme bei Reise und Urlaub" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Rechtliche Probleme bei Reise und Urlaub</p></div>
<p style="text-align: justify;">Es ist wieder soweit, die Sommerferien haben begonnen, viele Menschen in der <a title="Oberlahn-Region" href="http://www.oberlahn-express.de/category/kommune/" target="_blank">Oberlahn-Region</a> wollen sich im Urlaub entspannen und erholen. Leider entstehen dann auch Ärger und Frust, wenn die Reise-, bzw. Urlaubserwartungen nicht erfüllt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Kunden Rechte und Pflichten des Reiseveranstalters überschaubar im BGB (§§ 651 a &#8211; 651 m) geregelt.</p>
<h3>Reisevertragsunterlagen aufbewahren!</h3>
<p style="text-align: justify;">Sehr wichtig ist es, <strong>Reisevertragsunterlagen</strong>, die man entweder im Reisebüro oder im Internet erhält, <span id="more-1445"></span>aufzubewahren. Im <strong>Reisevertrag </strong>stehen alle Rechte und Pflichten, unter anderem auch die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseunternehmers. Beachten Sie, dass im Falle der Buchung einer Reise in einem Reisebüro, welche keine Agentur eines speziellen Reiseveranstalters ist, sondern lediglich eine Reise vermittelt, nicht das Reisebüro, sondern der Reiseveranstalter derjenige ist, gegen den Sie im Falle einer eventuellen Schlechtleistung Ansprüche geltend machen müssen.</p>
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<p style="text-align: justify;"><strong>Das Reiseprospekt</strong> Was im Reiseprospekt angeboten wird, muss der Reiseveranstalter auch anbieten. Er ist verpflichtet, in dem Prospekt korrekte Angebotsangaben zu machen (BGHZ 100,157). <strong>Vorsicht vor speziellen Floskeln im Reiseprospekt</strong>! Nur wenige Kunden wissen, was sich unter einzelnen Angebotsbezeichnungen verbirgt. Eine Aufschlüsselung einzelner Angaben finden Sie in der Regel in gängigen Verbrauchermagazinen. Zum Beispiel können folgende Schlüsselwörter folgendes bedeuten:</p>
<ul>
<li style="text-align: justify;">„sauber und zweckmäßig“ kann bedeuten: ganz ohne Komfort.</li>
<li style="text-align: justify;"> „Neu eröffnetes Hotel“ kann bedeuten: Hotelanlage ist eventuell noch nicht fertiggestellt (Bauarbeiten)</li>
<li style="text-align: justify;"> „beheizbarer Swimmingpool“ kann bedeuten: ein beheizbares Schwimmbad wird nicht garantiert</li>
<li style="text-align: justify;"> „zentrale Lage“ kann bedeuten: gesteigerter Lärmpegel im Umkreis des Hotels</li>
<li style="text-align: justify;"> „ruhige Lage“ kann eine völlige Abgeschiedenheit bedeuten.</li>
<li style="text-align: justify;"> „kurzer Transfer zum Flughafen“ kann bedeuten, dass Sie sich einem gesteigerten Fluglärm ausgesetzt sehen</li>
<li style="text-align: justify;"> „direkt am Meer“ heißt nicht „direkt am Strand“! Ihr Hotel kann auch an einem Hafen oder einer Steilküste liegen. Richten Sie sich darauf ein, dass Sie einen gewissen Weg zu einem Badestrand in Kauf nehmen müssen.</li>
<li style="text-align: justify;">„internationale Küche“ kann bedeuten, dass Sie Abstriche bei der Auswahlqualität der Speisen machen müssen.</li>
<li style="text-align: justify;">„kein Kinderbett möglich“ kann bedeuten, dass die Zimmer derart eng sind, dass sonst nichts mehr hineinpasst.</li>
<li style="text-align: justify;">„klimatisierbare Zimmer“ kann bedeuten, dass es zwar eine Klimaanlage im Hotel gibt, diese aber nicht in ihrem Raum stehen muss. Im Grundsatz bedeutet dies, dass Sie keinen Anspruch auf eine Klimaanlage haben, bzw. dass diese eingeschaltet wird.</li>
</ul>
<p>(Lesen Sie mehr auf <a title="www.verbraucherzentrale.de" href="http://www.verbraucherzentrale.de" target="_blank">www.verbraucherzentrale.de</a>)</p>
<h3>Reiserücktrittsrecht</h3>
<p style="text-align: justify;">Bis zum Beginn der Reise kann man ohne die <strong>Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten</strong>. Der Reiseveranstalter kann hier jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651 i BGB). Hier werden regelmäßig im Reisevertrag Rücktrittspauschalen fällig, die in ihrer Höhe je nach Rücktritt und vertraglichem Reisebeginn gestaffelt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Beachten Sie: Je später der Rücktritt erklärt wird, desto höher ist die Rücktrittspauschale, da es für den Reiseunternehmer schwieriger ist, die Reise dann noch zu verkaufen. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche Leistung diese genau erbringt! Oftmals erbringen Reiserücktrittsversicherungen Leistungen nur in bestimmten Fällen.</p>
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<div id="attachment_1447" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/11/thorsten-eidenmuller-anwalt-weilburg.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1447" title="Dr. Thorsten Eidenmuller - Unser Leseranwalt " src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/11/thorsten-eidenmuller-anwalt-weilburg-150x150.jpg" alt="Dr. Thorsten Eidenmuller - Unser Leseranwalt " width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Dr. Thorsten Eidenmuller - Unser Leseranwalt </p></div>
<h3>Mangelhaften Leistungen</h3>
<p style="text-align: justify;">Weicht die tatsächliche Reisequalität deutlich und gravierend von dem im Reiseprospekt angebotenen Produkt ab, so kann der Reiseunternehmer rechtlich in Anspruch genommen werden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Abhilfe bzw. im Weiteren Ansprüche auf Minderung bis hin zum Schadensersatz.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur Beweissicherung und späteren Geltendmachung von Ansprüchen ist es anzuraten, <strong>Fotos von den Mängeln vor Ort</strong>, im Hotel oder der Umgebung zu machen. Auch ist es wichtig, <strong>vorliegende Mängel direkt bei der Reiseleitung und/oder im Hotel anzuzeigen</strong> und sich dies mit genauem Datum und unter Anwesenheit von Zeugen zu notieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Um generellen Ärger mit Reise und Hotel vorzubeugen, bietet das Internet gute Informationsmöglichkeiten über öffentlich zugängliche und kostenfreie Verbraucherportale, in denen <strong>Hotel- und Reisebewertungen</strong> von ehemaligen Reisenden vorgenommen werden. Diese enthalten nicht selten auch Bilder und ausgiebige Beschreibungen.</p>
<p>So können Sie sich viel Ärger und Kosten ersparen!</p>
<p>Ihr Leseranwalt</p>
<p>Dr. Thorsten Eidenmüller, Weilburg</p>
<p><strong>Kanzlei Dr. Eidenmüller -Götz &amp; Kollegen</strong></p>
<p><a title="Anwalt in Weilburg an der Lahn" href="http://www.anwalt-lahn.de" target="_blank">www.anwalt-lahn.de</a></p>
<pre>Dieser Bericht ist keine Rechtsberatung.</pre>
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<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/10f9bdaaa656446bbaaaf2e147b9d5db" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verhalten bei Verkehrsverstößen</title>
		<link>http://www.oberlahn-express.de/2009/05/verhalten-bei-verkehrsverstoessen/</link>
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		<pubDate>Sat, 16 May 2009 19:55:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Leseranwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leseranwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlahn-Express]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Weilburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Leserinnen und Leser, sollten Sie im Rahmen der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht genügender Abstand, usw.) oder gar einer Verkehrsstraftat (Unfallflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nötigung im Straßenverkehr, etc.) bezichtigt werden, so gilt es auch dabei, einige wichtige Aspekte zu beachten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<div id="attachment_478" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a class="highslide" onclick="return vz.expand(this)" href="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/10/blitzer-by-henrik-g-vogel-pixelio.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-478" title="Teurer Fotoapparat - Foto: Henrik G. Vogel/pixelio.de" src="http://www.oberlahn-express.de/wp-content/uploads/2009/10/blitzer-by-henrik-g-vogel-pixelio-150x150.jpg" alt="Teurer Fotoapparat - Foto: Henrik G. Vogel/pixelio.de" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Teurer Fotoapparat - Foto: Henrik G. Vogel/pixelio.de</p></div>
<p>Sehr geehrte Leserinnen und Leser,</p>
<p style="text-align: justify;">sollten Sie im Rahmen der Teilnahme am <strong>öffentlichen Straßenverkehr</strong> einer <strong>Ordnungswidrigkeit </strong>(z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht genügender Abstand, usw.) oder gar einer Verkehrsstraftat (Unfallflucht, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nötigung im Straßenverkehr, etc.) bezichtigt werden, so gilt es auch dabei, einige wichtige Aspekte zu beachten.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollten Sie sich nicht sicher sein, dass das Ihnen <strong>vorgeworfene Fehlverhalten</strong> tatsächlich vorliegt, machen Sie von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch!</p>
<p style="text-align: justify;">Im Zweifel sollten Sie die Auskunft zur Tat verweigern; Ihre Personalien sollten Sie<span id="more-477"></span> zum Austausch bereithalten.</p>
<h2>1. Geschwindigkeitsüberschreitungen:</h2>
<p style="text-align: justify;">Nachgewiesen ist z.B. bei einigen Geschwindigkeitsmessgeräten, dass diese Fehlerquellen aufweisen, die im Ergebnis zu berücksichtigen sind, bzw. die Messung anfechtbar machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist also immer sinnvoll, bei Zweifeln an der eigenen Schuld einen <strong>im Verkehrsrecht kundigen Rechtsanwalt</strong> mit der Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu beauftragen. Der Rechtsanwalt wird im Rahmen einer Akteneinsicht prüfen können, ob das eingesetzte Messgerät ordnungsgemäß amtlich „geeicht“ wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch kann der Rechtsanwalt bei gegebenem Anlass die dokumentierte „Lebensgeschichte“ des Messgerätes einfordern. Hier sollte darauf geachtet werden, ob sich das eingesetzte Messgerät evtl. kurz vor oder nach der Messung z.B. in Reparatur befand.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder: (ohne Gewähr).</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)</strong></span></p>
<ul>
<li> bis 10 km/h  15,- EUR</li>
<li> 11-15 km/h  25,- EUR</li>
<li> 16-20 km/h  35,- EUR</li>
<li> 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt</li>
<li> 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte</li>
<li> 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li> 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li> 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot</li>
<li> 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</li>
<li> über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) </strong></span></p>
<ul>
<li>bis 10 km/h  10,- EUR</li>
<li>11-15 km/h  20,- EUR</li>
<li>16-20 km/h  30,- EUR</li>
<li>21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt</li>
<li>26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte</li>
<li>31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte</li>
<li>41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li>51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li>61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot</li>
<li>über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</li>
</ul>
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<h3>Fahrverbot für Wiederholungstäter</h3>
<p style="text-align: justify;">Beachten Sie: Das „<em>Fahrverbot</em>“ wird auch verhängt, wenn <strong>innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen</strong> von mehr als 25 km/h festgestellt wurden!</p>
<p style="text-align: justify;">Beim dritten Geschwindigkeitseintrag ist ein Eintrag in Flensburg möglich.<br />
Vom gemessenen Wert wird i.d.R. eine Toleranz abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.</p>
<h2>2. Nichteinhalten des Abstandes</h2>
<p><strong>Das Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug</strong></p>
<ul>
<li>bei einer Geschwindigkeit bis:  80 km/h  25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR</li>
<li>bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR</li>
</ul>
<p><strong>bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h </strong></p>
<ul>
<li>weniger als 5/10 des halben Tachowertes  75,- EUR, 1 Punkt</li>
<li>weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte</li>
<li> weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 3 Punkte</li>
<li> (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)</li>
<li> weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte</li>
<li> (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)</li>
<li> weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte</li>
<li> (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)</li>
</ul>
<p><strong>bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h </strong></p>
<ul>
<li>weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte</li>
<li>weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte</li>
<li>weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li>weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot</li>
<li>weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</li>
</ul>
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<h2>3. Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)</h2>
<ul>
<li>Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug</li>
</ul>
<ul>
<li> ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
</ul>
<ul>
<li> bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</li>
</ul>
<ul>
<li> bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</li>
</ul>
<ul>
<li> ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis</li>
</ul>
<p>Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.</p>
<p>Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder <strong>noch in der Probezeit sind</strong>, gilt jetzt die <strong>Null-Promille-Grenze</strong>.<br />
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.</p>
<ul>
<li>Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.</li>
</ul>
<p>Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.</p>
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<h2>4. Berauschende Mittel</h2>
<p>Dazu gehören:<br />
Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy, etc.</p>
<p>500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot<br />
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot<br />
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot</p>
<p style="text-align: justify;">Beachten Sie:<br />
Der Genuss von harten Drogen (auch außerhalb des Straßenverkehrs) führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.<br />
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug führen, weil dies einen regelmäßen Konsum anzeigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird man <strong>beim Fahren unter Drogen erwischt</strong>, droht ein Drogenscreening oder die MPU.<br />
Sollten Sie wegen einer Verkehrsstraftat belangt werden, so ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts dringend zu empfehlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts auch mit Kosten verbunden. Aus diesen Gründen sollte man wirtschaftliche Überlegungen nicht ausschließen. Jedenfalls lohnt es sich, im Besitz einer Rechtsschutzversicherung zu sein, denn, sollte ein Fahrverbot, der Verlust der Fahrerlaubnis oder eine Strafe drohen, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der sich im Verkehrsrecht gut auskennt, dringend anzuraten.</p>
<p>Ihr Leseranwalt<br />
Dr. Thorsten Eidenmüller, Weilburg<br />
Kanzlei Dr. Eidenmüller &#8211; Götz &amp; Kollegen</p>
<p><a title="Rechtsanwalt Thorsten Eidenmüller" href="http://www.anwalt-lahn.de" target="_blank">www.anwalt-lahn.de</a></p>
<p><strong><br />
Dieser Bericht ist keine Rechtsberatung!<br />
Die Zahlen und Daten sind alle Ohne Gewähr!<br />
Stand: 05.2009</strong><br />
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</script></p>
<pre>Erschienen in der Oberlahn-Express Ausgabe 02/2009</pre>
<p><img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/a0098088231d4bc5a53cddf842628095" alt="" width="1" height="1" /></p>
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